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WARTUNGEN

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Gemäss Richtlinien EN Norm 12 635 und EKAS 1511 müssen kraftbetätigte Tore mindestens 1x jährlich gewartet und geprüft werden. Der Betreiber bleibt für den Zustand und die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Gerne bieten wir ihnen einen Wartungsvertrag an, welcher diese Wartungs- und Prüfarbeiten beinhaltet. Wir garantieren einen sicheren Betrieb ihrer Anlage. Somit ist auch der Versicherungsschutz gewährleistet. Benutzen sie das Kontaktformular oder rufen sie uns an.

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